
KI-Förderung für Ihr Unternehmen
Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 100 Mitarbeitenden.
Voraussetzung:
Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern haben, in der das Vorhaben überwiegend durchgeführt wird.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software zur Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI), die signifikante Verbesserungen zu bisherigen Prozessen aufweisen. Anwendungsbereiche sind unter anderem:
Produktion & Dienstleistung: z. B. Qualitätssicherung, vorausschauende Wartung, Prozessautomation.
Logistik: z. B. Lagerbestandsoptimierung, Absatzprognosen.
Marketing & Vertrieb: z.B. Website-Chatbots, Kundenfeedback-Analyse.
IT-Sicherheit: z. B. Cybersicherheit und Datenflusskontrolle.
Zusatzleistungen: Auch Beratungsleistungen und Schulungen können in untergeordnetem Umfang mitgefördert werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss (De-minimis-Beihilfe).
Fördersatz: 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Maximalbetrag: 50.000 € je Vorhaben.
Bagatellgrenze: Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 € (bis 50 Mitarbeitende) bzw. 20.000 € (über 50 Mitarbeitende) betragen.
Wichtige Voraussetzungen:
Das Projekt darf erst nach Eingang des elektronischen Antrags gestartet werden.
Der Fokus muss auf KI im Sinne von selbstlernenden Systemen liegen.
Die Finanzierung des Eigenanteils muss gesichert sein (50 %).
Von der Vision zur Umsetzung
In Kooperation mit der Agentur für Technologietransfer und Innovationsförderung GmbH
Der Weg zur Förderung kann komplex sein. Wir lassen Sie nicht allein!
Die ATI ist Ihr Partner für Innovationen in Mecklenburg-Vorpommern.
Unterstützung bei der Beantragung:
Wir helfen Ihnen dabei, die Antragsunterlagen korrekt vorzubereiten und die elektronische Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde abzuwickeln.
Projektbegleitung:
Auch nach der Bewilligung begleiten wir Ihre KI-Projekte auf Wunsch während des gesamten Projektzeitraums (in der Regel 12 Monate), um eine erfolgreiche Umsetzung sicherzustellen.
