Förderungen

Technologieförderung M-V

Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation umfasst folgende Programme:

  •     Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  •     Durchführbarkeitsstudien
  •     Anmeldung von Schutzrechten
  •     Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
  •     Prozessinnovationen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen können im Rahmen der Verbundforschung innerhalb des Programmes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Förderanträge stellen. Neben den programmspezifischen Fördervoraussetzungen müssen die Ergebnisse des Vorhabens geeignet sein, zu einer Steigerung der unternehmensbezogenen und regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung beizutragen und eine begründete Aussicht auf Verwertung und wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Die Berater der ATI Westmecklenburg GmbH unterstützen Sie im Prozess der Antragserstellung, dem Projektmanagement und der Projektabrechnung. Sprechen Sie uns an!

Programmseite: www.tbi-mv.de

Ansprechpartner

Ralf Mades
Ralf Mades
Projektmanager
Schwerin
0385 / 3993 - 778
Andreas Schmidt
Projektmanager
Schwerin
0385 / 3993 - 779