Technologieförderung M-V
Die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation umfasst folgende Programme:
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Durchführbarkeitsstudien
- Anmeldung von Schutzrechten
- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
- Prozessinnovationen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen können im Rahmen der Verbundforschung innerhalb des Programmes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Förderanträge stellen. Neben den programmspezifischen Fördervoraussetzungen müssen die Ergebnisse des Vorhabens geeignet sein, zu einer Steigerung der unternehmensbezogenen und regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung beizutragen und eine begründete Aussicht auf Verwertung und wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Die Berater der ATI Westmecklenburg GmbH unterstützen Sie im Prozess der Antragserstellung, dem Projektmanagement und der Projektabrechnung. Sprechen Sie uns an!
Programmseite: www.tbi-mv.de